Einschränkung der Kreditkarten-Nutzung an Sparkassen-Geldautomaten ist rechtens
Das Landgericht Halle hat einer Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen und Giro Verbandes (DSGV) zufolge den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss der Nutzung der Geldautomaten der Sparkasse Mansfeld-Südharz durch die Kreditkarten-Nutzer der Direktanbieter Citibank, Santander Bank, ING-DiBa und der Volkswagenbank zurückgewiesen. Somit darf die Sparkasse auch weiterhin selektiv die Nutzung der Geldautomaten sperren.
Diese Rechtsauffassung wird im übrigen auch vom DSGV selbst vertreten, wonach es keinen unlauteren Wettbewerb darstellt, wenn die Geldautomatennutzung selektiv eingeschränkt würde. Der Grund für die Einschränkung liegt in den zu niedrigen Gebühren, die die Direktbanken für die Automatennutzung an die Sparkassen überweisen.
Wie der Automatenstreit zwischen den Direktbanken und den Sparkassen ausgehen wird, ist bis dato ungewiss, da bis jetzt noch keinerlei Lösungsansatz in Sicht scheint. Noch sind die Fronten verhärtet, jedoch bleibt abzuwarten, wie lange die Direktbanken ohne Zugeständnisse an die Sparkassen durchhalten können.
Quelle: Pressemitteilung des DSGV